Wer den Arbeitgeber verlässt, tritt aus der Pensionskasse aus. Gleiches gilt für Angestellte, welche das erforderliche Mindesteinkommen nicht mehr erreichen. Das Pensionskassengeld wird den austretenden Angestellten vollumfänglich mitgegeben.
Wohin wird die Austrittsleistung überwiesen?
an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers
Falls Sie beim neuen Arbeitgeber pensionskassenversichert sind, überweisen wir Ihr Sparguthaben auf die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers. Geben Sie uns dazu bitte die Zahlungsadresse und die Adresse Ihrer neuen Pensionskasse sowie den Namen Ihres neuen Arbeitgebers an.
an eine Freizügigkeitseinrichtung
Falls Sie keinen neuen Arbeitgeber haben oder nicht mehr pensionskassenversichert sind, können Sie ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder Versicherung Ihrer Wahl eröffnen. Geben Sie uns die Zahlungsadresse und Adresse bekannt, und wir werden Ihre Austrittsleistung dorthin überweisen.
Keinen Aufwand haben Sie, wenn Sie auf dem Austrittsformular ankreuzen, dass Sie die Überweisung an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG wünschen. Den Rest erledigen wir für Sie und überweisen Ihre Austrittsleistung an diese zentrale sichere BVG-Stelle. Diese bewahrt ihr Pensionskassengeld wie jede andere Freizügigkeitseinrichtung auf.
auf ein privates Konto
Eine Barauszahlung ist möglich, wenn Sie ...
- die Schweiz endgültig verlassen. Für Versicherte im Vorsorgeplan BVG ist aber die Sonderregelung der EU- und EFTA-Staaten zu beachten. Wer dort weiterhin versicherungspflichtig ist, kann nur denjenigen Teil der Austrittsleistung in bar beziehen, der den Betrag des Altersguthabens BVG übersteigt.
Beispiel:
Austrittsleistung: CHF 80‘000
davon Altersguthaben BVG: CHF 60‘000
Barauszahlung möglich für: CHF 20‘000 - eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen.
- eine Austrittsleistung erhalten, die tiefer ist als der Arbeitnehmerjahresbeitrag.
Was geschieht, wenn ich keine Meldung an die Pensionskasse mache, wohin die Austrittsleistung überwiesen werden soll?
Sechs Monate nach Austritt überweisen wir die Austrittsleistung an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.
Wie weiss ich, dass die Überweisung der Austrittsleistung durchgeführt wurde?
Nach der Überweisung Ihrer Austrittsleistung erhalten Sie von uns eine zweite Austrittsabrechnung. Darauf ist ersichtlich, per wann und wohin Ihre Austrittsleistung überwiesen wurde.
Wir empfehlen Ihnen, diese Austrittsabrechnung aufzubewahren. So können Sie jederzeit nachschauen, ob Sie Ihr gesamtes Pensionskassengeld jeweils zur nächsten Vorsorgeeinrichtung transferieren lassen konnten.