Erhöhung des Sparguthabens
Die Einkaufssumme wird dem individuellen Sparguthaben gutgeschrieben. Damit wird die Altersvorsorge gestärkt. Einkäufe in die BVG-Stiftung verbessern zudem den Schutz bei Tod und Invalidität.
Steuern sparen
Die Einkaufssumme kann in der Regel vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn innerhalb der nächsten drei Jahre ein Kapitalbezug aus der Pensionskasse gemacht wird. Im Zweifel lohnt es sich, die Abzugsfähigkeit mit den Steuerbehörden im Voraus zu klären.
Einkaufssumme bleibt in der Pensionskasse
Die Pensionskasse ist keine Bank. Ein Einkauf kann später nicht rückgängig gemacht werden. Das Geld ist reserviert für die Ausrichtung von Vorsorgeleistungen. Die einzige Ausnahme bildet ein Wohneigentumsvorbezug nach mehr als drei Jahren ab Einkauf.
1. Einkaufssumme
Die maximal mögliche Einkaufssumme ist auf den Vorsorgeausweisen aufgeführt. Sie nimmt mit jedem Monat, der ab Ausstellung des Vorsorgeausweises vergeht, ab. Falls die maximale Einkaufssumme nur wenig höher ist als der Betrag, den Sie einzahlen möchten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, so dass wir die exakte Einkaufssumme per gewünschtem Überweisungstag berechnen können.
Im Vorsorgeplan Kapitalversicherung ist kein Einkauf möglich.
2. Formular
Ein Einkauf muss mit einem dieser Formulare angemeldet werden:
3. Überweisung
Wer in der BVG- und der PV-Stiftung versichert ist, hat häufig in beiden Stiftungen Einkaufsmöglichkeiten. Ein Einkauf macht grundsätzlich in beiden Stiftungen Sinn. Die folgende Aufstellung zeigt die wesentlichen Unterschiede zwischen den Vorsorgeplänen auf.
Umwandlungssatz (Alter 65)
BVG-Stiftung: 6,8 % | PV-Stiftung: 4,8 % |
Das Sparguthaben multipliziert mit dem Umwandlungssatz ergibt die jährliche lebenslängliche Rente.
BVG-Stiftung: | PV-Stiftung: |
Je höher der Umwandlungssatz, desto höher die Rente. Mittelfristig ist damit zu rechnen, dass der Umwandlungssatz für die obligatorische Berufliche Vorsorge gesenkt werden muss.
Sparzins 2020
BVG-Stiftung: 1 % | PV Standard: 1.75 % PV Plus: 1.75 % PV Kapitalversicherung: 1.65 % |
Die Sparguthaben wurden in den letzten Jahren in der PV-Stiftung immer höher verzinst als in der BVG-Stiftung.
Bezug Alterskapital
BVG-Stiftung: Maximal 25 % des Sparguthabens | PV-Stiftung: Bis 100 % des Sparguthabens |
Die PV-Stiftung bietet mehr Flexibilität, wenn der Fokus auf dem Bezug von Alterskapital liegt. Allerdings nur, wenn der Einkauf mehr als drei Jahre vor der Pensionierung erfolgte.
Todesfallkapital, beim Tod von Angestellten möglich?
BVG-Stiftung: Nein | PV-Stiftung: Ja, gemäss Art. 35 Vorsorgereglement PV |
Versicherte, die im Sparguthaben bereits voll eingekauft sind, können zusätzliche Einkäufe in ein Zusatzsparkonto machen. Dieses Konto dient zur Vorfinanzierung einer vorzeitigen Pensionierung.
Das Guthaben auf dem Zusatzsparkonto wird wie folgt ausbezahlt:
Verzichtet die versicherte Person dann aber auf eine vorzeitige Pensionierung, darf das Zusatzsparkonto höchstens zu einer Erhöhung der ordentlichen Altersleistungen um 5 Prozent führen. Ein allfällig übersteigender Teil verfällt an die Pensionskasse. Der Einkauf in ein Zusatzsparkonto ist deshalb nur zu empfehlen, wenn eine vorzeitige Pensionierung ernsthaft in Betracht gezogen wird.
Zusätzlich oder als Alternative zu Einkäufen in die Pensionskasse besteht die Möglichkeit, Einkäufe in die Säule 3a zu tätigen. Mehr dazu auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen.