Pensionskassenguthaben stehen nicht nur für die Vorsorge zur Verfügung. Es kann damit auch selbstbewohntes Wohneigentum finanziert werden. Möglich ist dies
Die Finanzierung erfolgt durch einen Vorbezug, durch eine Verpfändung oder durch eine Kombination von beidem.
Mit einem Vorbezug wird Eigenkapital für die Finanzierung von Wohneigentum beschafft. Der Vorbezug reduziert das Sparguthaben in der Pensionskasse und führt zu einer Kürzung der Altersvorsorge. In der BVG-Stiftung führt der Vorbezug zudem zu einer Verschlechterung der Leistungen bei Tod und Invalidität.
Der maximal mögliche Betrag für einen Vorbezug ist auf den Vorsorgeausweisen aufgeführt.
Mit der Verpfändung des Pensionskassenguthabens kann dem Hypothekargläubiger – in der Regel eine Bank oder Versicherung – eine Sicherheit gegeben werden. Das Geld verbleibt in der Pensionskasse, die Vorsorgesituation ändert sich vorerst nicht. Erst wenn der Hypothekargläubiger eine Pfandverwertung verlangt, treten die gleichen Wirkungen ein wie bei einem Vorbezug.
Vorbezug | Verpfändung |
Pensionskasse zahlt Geld aus | Verpfändung des Sparguthabens oder zukünftiger Vorsorgeleistungen. Das Geld verbleibt in der Pensionskasse. |
Durch den Vorbezug müssen Sie weniger Geld bei der Bank/Versicherung aufnehmen. Dadurch vermindern sich Ihre Hypothekarzinszahlungen. | Sicherheit für den Hypothekargläubiger, ermöglicht allenfalls eine höhere Belehnung des Wohneigentums |
Ausbezahlter Betrag wird versteuert | Keine steuerlichen Konsequenzen |
Vorsorgeschutz wird reduziert | Vorsorgeschutz wird nicht reduziert |
Lesen Sie das Merkblatt Wohneigentumsförderung (WEF). Für einen Vorbezug füllen Sie das Formular Antrag Vorbezug Wohneigentumsförderung (WEF) aus. Bei Bedarf berechnet Ihnen die Pensionskasse verschiedene Varianten.
Bei einer Verpfändung erhalten Sie die notwendigen Dokumente direkt von der finanzierenden Bank/Versicherung.