Altersrente
Altersrenten werden lebenslänglich ausgerichtet. Sollte der Umwandlungssatz künftig angepasst werden, so gilt dieser nur für Neurenten, nicht aber für bereits laufende Renten.
Alterskinderrente
Kinder von Rentner erhalten eine Alterskinderrente. Diese beträgt 20 Prozent der Altersrente.
Alterskinderrenten werden bis zum 18. Geburtstag der Kinder beziehungsweise längstens bis zum 25. Geburtstag ausbezahlt, wenn die Tochter oder der Sohn noch in Ausbildung ist.
Welche Meldepflichten sind zu beachten?
Änderungen, die einen Einfluss auf die Ausrichtung der Altersleistungen haben können, müssen der Pensionskasse gemeldet werden. Dies gilt insbesondere für
Weitere allgemeine Informationen zu den Rentenleistungen erhalten Sie in der Übersicht.