Wie lange werden die Renten ausgerichtet?
Invalidenrenten werden bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters ausgerichtet und dann in eine Altersrente umgewandelt.
In der BVG-Stiftung entspricht die Höhe der Altersrente üblicherweise der Höhe der Invalidenrente. Falls die Invalidenrente gekürzt war, erfolgt bei der Pensionierung eine Neuberechnung der Rente.
In den Vorsorgeplänen PV Standard und PV Plus erfolgt bei der Pensionierung in jedem Fall eine Neuberechnung der Rente.
Kinder von Personen, die eine Invalidenrente erhalten, haben bis zum 18. Geburtstag beziehungsweise längstens bis zum 25. Geburtstag, wenn sie in Ausbildung sind, Anspruch auf eine Invalidenkinderrente. Die Invalidenkinderrente beträgt 20 Prozent der ausbezahlten Invalidenrente.
Überprüfung des Rentenanspruchs
Die Invalidenversicherung prüft periodisch die Höhe des Invaliditätsgrades. Eine Änderung kann auch Auswirkungen auf die Höhe der Invalidenrente der Pensionskasse haben. Fällt der Invaliditätsgrad beispielsweise unter 40 Prozent, besteht kein Anspruch mehr auf eine Invalidenrente.
Welche Meldepflichten sind zu beachten?
Änderungen, die einen Einfluss auf die Ausrichtung der Rentenleistungen haben können, müssen der Pensionskasse gemeldet werden. Dies gilt insbesondere für
Weitere allgemeine Informationen zu den Rentenleistungen erhalten Sie in der Übersicht.