Eine schwere Krankheit. Und nichts ist mehr so wie zuvor. Die Pensionskasse schützt, wenn der Lohn wegen Invalidität ausbleibt.
Anspruch auf Invalidenleistungen der Pensionskasse haben versicherte Personen, die wegen Krankheit oder Unfall in ihrer Arbeitsfähigkeit dauerhaft und erheblich eingeschränkt sind und einen Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent aufweisen.
Wird eine Invalidenrente oder ein Invaliditätskapital ausgerichtet?
Die Invalidenleistungen werden üblicherweise in Rentenform ausgerichtet.
Aus dem Vorsorgeplan PV Kapitalversicherung werden keine Invalidenrenten ausgerichtet, sondern ein einmaliges Invaliditätskapital. Durch die Auszahlung des Kapitals sind sämtliche Ansprüche abgegolten.
Die Pensionskasse richtet an Stelle der Rente eine Kapitalabfindung aus, wenn die Invalidenrente weniger als 10 Prozent der Mindestaltersrente der AHV beträgt.
Ab wann werden die Invalidenleistungen ausbezahlt?
Der Beginn des Anspruchs richtet sich nach den Vorschriften der Invalidenversicherung. Der Anspruch wird aber aufgeschoben, solange die versicherte Person den vollen Lohn oder Krankentaggelder erhält, die mindestens 80 Prozent des entgangenen Lohns betragen und mindestens zur Hälfte durch den Arbeitgeber finanziert werden.
Pensionierung von Invalidenrentnern
Wird das ordentliche Pensionierungsalter erreicht, wird die Invalidenrente in eine Altersrente umgewandelt.
BVG-Stiftung
In der BVG-Stiftung entspricht die Höhe der Altersrente üblicherweise der Höhe der Invalidenrente. Falls die Invalidenrente gekürzt war, erfolgt eine Neuberechnung der Rente.
PV-Stiftung
In den Vorsorgeplänen PV Standard und PV Plus erfolgt auf den Zeitpunkt der Pensionierung eine Neuberechnung der Rente.
Wie mache ich meinen Anspruch auf Invalidenleistungen aus der Pensionskasse geltend?
Üblicherweise erhalten Pensionskassen von der Invalidenversicherung eine Kopie des Rentenbescheides. Sobald diese Verfügung rechtskräftig ist, prüft die Pensionskasse Ihren Anspruch auf Invalidenleistungen aus der Pensionskasse. Leider werden Pensionskassen nicht immer von der Invalidenversicherung informiert. Es empfiehlt sich deshalb, die Pensionskasse schriftlich darüber zu informieren, dass die Invalidenversicherung die Ausrichtung einer Invalidenrente prüft.