Pensionskassenguthaben können für die Finanzierung von Wohneigentum verwendet werden.
Pensionskassenguthaben stehen nicht nur für die Vorsorge zur Verfügung. Es kann damit auch selbstbewohntes Wohneigentum finanziert werden. Möglich ist dies
- für den Kauf oder die Erstellung,
- für Umbauten und Renovationen,
- für den Kauf von Anteilsscheinen einer Wohnbaugenossenschaft,
- für die Amortisation von Hypothekardarlehen,
- als Sicherheit gegenüber des Hypothekargläubigers.
Die Finanzierung erfolgt durch einen Vorbezug, durch eine Verpfändung oder durch eine Kombination von beidem.
Vorbezug von Pensionskassenguthaben
Mit einem Vorbezug wird Eigenkapital für die Finanzierung von Wohneigentum beschafft. Der Vorbezug reduziert das Sparguthaben in der Pensionskasse und führt zu einer Kürzung der Altersvorsorge. In der BVG-Stiftung führt der Vorbezug zudem zu einer Verschlechterung der Leistungen bei Tod und Invalidität.
Der maximal mögliche Betrag für einen Vorbezug ist auf den Vorsorgeausweisen aufgeführt.
Verpfändung von Pensionskassenguthaben
Mit der Verpfändung des Pensionskassenguthabens kann dem Hypothekargläubiger – in der Regel eine Bank oder Versicherung – eine Sicherheit gegeben werden. Das Geld verbleibt in der Pensionskasse, die Vorsorgesituation ändert sich vorerst nicht. Erst wenn der Hypothekargläubiger eine Pfandverwertung verlangt, treten die gleichen Wirkungen ein wie bei einem Vorbezug.