Vorsorge Rentnerinnen & Rentner
Wenn der Lohn wegen Pensionierung, Invalidität oder Tod ausbleibt, richten die Pensionskassen zusätzlich zur 1. Säule (AHV/IV) Leistungen aus. In den meisten Fällen werden diese als Renten ausbezahlt.
Wenn der Lohn wegen Pensionierung, Invalidität oder Tod ausbleibt, richten die Pensionskassen zusätzlich zur 1. Säule (AHV/IV) Leistungen aus. In den meisten Fällen werden diese als Renten ausbezahlt.