Zwei Personen im Gespräch in modernem Raum mit Pflanzen.

Eintritt, Austritt & Einkauf

Wie die Vorsorgelösung aussieht, ist durch die Lohnhöhe und die Funktion der Mitarbeitenden bestimmt. Wer den Arbeitgeber verlässt, tritt aus der Pensionskasse aus. Gleiches gilt für Angestellte, welche das erforderliche Mindesteinkommen nicht mehr erreichen. Das Pensionskassengeld wird den austretenden Angestellten vollumfänglich mitgegeben.


 

BVG

Wer ist versichert?

Alle Angestellten mit einem Einkommen von mindestens CHF 22‘680 pro Jahr sind in dieser Vorsorgelösung gemäss den Vorgaben des Gesetzes und des Landesgesamtarbeitsvertrags versichert.

Wie erfolgt der Eintritt?

Der Eintritt erfolgt automatisch aufgrund der Meldung durch den Arbeitgeber.

PV Standard

Wer ist versichert?

Alle Kadermitarbeitende der Führungsstufe 3 sowie alle Mitarbeitende, die am Hauptsitz arbeiten, sind im Vorsorgeplan PV-Standard versichert, sofern sie auch in den BVG-Stiftung versichert sind.
Die Mitarbeitenden in den Betrieben sind ebenfalls im Vorsorgeplan PV-Standard versichert, sofern Sie in der BVG-Stiftung versichert sind und in den letzten 7 Jahren mindestens 60 Monate in der BVG-Stiftung versichert waren.

Wie erfolgt der Eintritt?

Der Eintritt erfolgt automatisch aufgrund der Meldung durch den Arbeitgeber.

PV Plus

Wer ist versichert?

Kadermitarbeitende ab Führungsstufe 2 sind neben der Vorsorgelösung BVG zusätzlich auch im Vorsorgeplan PV Plus versichert.

Wie erfolgt der Eintritt?

Der Eintritt erfolgt automatisch aufgrund der Meldung durch den Arbeitgeber.

PV Kapitalversicherung

Wer ist versichert?

Wer überobligatorische Sparguthaben einbringt, aber nicht im Vorsorgeplan PV Standard oder Plus versichert ist, wird im Vorsorgeplan PV Kapitalversicherung aufgenommen.

Wie erfolgt der Eintritt?

Der Eintritt erfolgt automatisch aufgrund der eingegangenen Freizügigkeitsleistung.

Einbringen des Freizügigkeitsguthabens

Im Idealfall sorgen Sie dafür, dass Ihr Freizügigkeitsguthaben Ihnen folgt und jeweils in Ihre nächste Vorsorgeeinrichtung transferiert wird. So können Sie eine mühsame Suche Ihrer Pensionskassengelder kurz vor Pensionierung vermeiden.

Fordern Sie dazu Ihre vorherige Vorsorgeeinrichtung auf, Ihre Freizügigkeitsleistung an uns zu überweisen. Benützen Sie dafür das Formular Überweisung der Freizügigkeitsleistung und den Einzahlungsschein der BVG-Stiftung.

Austritt

Wer den Arbeitgeber verlässt, tritt aus der Pensionskasse aus. Gleiches gilt für Angestellte, welche das erforderliche Mindesteinkommen nicht mehr erreichen. Das Pensionskassengeld wird den austretenden Angestellten vollumfänglich mitgegeben.

Austritt ab Alter 58

Angestellten, die das 58. Altersjahr vollendet haben, wird das Sparguthaben nur dann überwiesen, wenn sie weiterhin erwerbstätig oder arbeitslos gemeldet sind. In allen anderen Fällen entspricht der Austritt einer Pensionierung und sie erhalten die Altersleistung.

Wie hoch ist die Austrittsleistung?

Sobald uns Ihr Arbeitgeber mitteilt, dass Sie nicht mehr pensionskassenversichert sind, erhalten Sie von der Pensionskasse eine Austrittsabrechnung per Austrittsdatum und das Formular Austrittsleistung.

Wie muss ich vorgehen, um die Austrittsleistung zu erhalten?

Bitte füllen Sie das Formular Austrittsleistung aus und schicken Sie es an uns.

Wohin wird die Austrittsleistung überwiesen?

an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers
Falls Sie beim neuen Arbeitgeber pensionskassenversichert sind, überweisen wir Ihr Sparguthaben auf die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers. Geben Sie uns dazu bitte die Zahlungsadresse und die Adresse Ihrer neuen Pensionskasse sowie den Namen Ihres neuen Arbeitgebers an.


an eine Freizügigkeitseinrichtung
Falls Sie keinen neuen Arbeitgeber haben oder nicht mehr pensionskassenversichert sind, können Sie ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder Versicherung Ihrer Wahl eröffnen. Geben Sie uns die Zahlungsadresse und Adresse bekannt, und wir werden Ihre Austrittsleistung dorthin überweisen.
Keinen Aufwand haben Sie, wenn Sie auf dem Austrittsformular ankreuzen, dass Sie die Überweisung an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG wünschen. Den Rest erledigen wir für Sie und überweisen Ihre Austrittsleistung an diese zentrale sichere BVG-Stelle. Diese bewahrt ihr Pensionskassengeld wie jede andere Freizügigkeitseinrichtung auf.


auf ein privates Konto
Eine Barauszahlung ist möglich, wenn Sie ...

  • die Schweiz endgültig verlassen. Für Versicherte im Vorsorgeplan BVG ist aber die Sonderregelung der EU- und EFTA-Staaten zu beachten. Wer dort weiterhin versicherungspflichtig ist, kann nur denjenigen Teil der Austrittsleistung in bar beziehen, der den Betrag des Altersguthabens BVG übersteigt.
    Beispiel:
    Austrittsleistung:  CHF 80‘000
    davon Altersguthaben BVG:  CHF 60‘000
    Barauszahlung möglich für:  CHF 20‘000
  • eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen.
  • eine Austrittsleistung erhalten, die tiefer ist als der Arbeitnehmerjahresbeitrag.

Was geschieht, wenn ich keine Meldung an die Pensionskasse mache, wohin die Austrittsleistung überwiesen werden soll?

Sechs Monate nach Austritt überweisen wir die Austrittsleistung an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.

Wie weiss ich, dass die Überweisung der Austrittsleistung durchgeführt wurde?

Nach der Überweisung Ihrer Austrittsleistung erhalten Sie von uns eine zweite Austrittsabrechnung. Darauf ist ersichtlich, per wann und wohin Ihre Austrittsleistung überwiesen wurde.
Wir empfehlen Ihnen, diese Austrittsabrechnung aufzubewahren. So können Sie jederzeit nachschauen, ob Sie Ihr gesamtes Pensionskassengeld jeweils zur nächsten Vorsorgeeinrichtung transferieren lassen konnten.

Einkauf

Mit einem Einkauf in die Pensionskasse wird die Altersvorsorge verbessert. Die Einkaufssumme kann in den meisten Fällen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Vorteile und Auswirkungen eines Einkaufs

Erhöhung des Sparguthabens
Die Einkaufssumme wird dem individuellen Sparguthaben gutgeschrieben. Damit wird die Altersvorsorge gestärkt. Einkäufe in die BVG-Stiftung verbessern zudem den Schutz bei Tod und Invalidität.

Steuern sparen
Die Einkaufssumme kann in der Regel vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn innerhalb der nächsten drei Jahre ein Kapitalbezug aus der Pensionskasse gemacht wird. Im Zweifel lohnt es sich, die Abzugsfähigkeit mit den Steuerbehörden im Voraus zu klären.

Einkaufssumme bleibt in der Pensionskasse
Die Pensionskasse ist keine Bank. Ein Einkauf kann später nicht rückgängig gemacht werden. Das Geld ist reserviert für die Ausrichtung von Vorsorgeleistungen. Die einzige Ausnahme bildet ein Wohneigentumsvorbezug nach mehr als drei Jahren ab Einkauf.

Wie mache ich einen Einkauf?

1. Einkaufssumme
Die maximal mögliche Einkaufssumme ist auf den Vorsorgeausweisen aufgeführt. Sie nimmt mit jedem Monat, der ab Ausstellung des Vorsorgeausweises vergeht, ab. Falls die maximale Einkaufssumme nur wenig höher ist als der Betrag, den Sie einzahlen möchten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, so dass wir die exakte Einkaufssumme per gewünschtem Überweisungstag berechnen können.
 
Im Vorsorgeplan Kapitalversicherung ist kein Einkauf möglich.
 

2. Formular
Ein Einkauf muss mit einem dieser Formulare angemeldet werden:

3. Überweisung

Einkauf in BVG-Stiftung oder PV-Stiftung?

Wer in der BVG- und der PV-Stiftung versichert ist, hat häufig in beiden Stiftungen Einkaufsmöglichkeiten. Ein Einkauf macht grundsätzlich in beiden Stiftungen Sinn. Die folgende Aufstellung zeigt die wesentlichen Unterschiede zwischen den Vorsorgeplänen auf.

Umwandlungssatz (Alter 65)

BVG-Stiftung: 6,8 %
PV-Stiftung: 4,8 %

Das Sparguthaben multipliziert mit dem Umwandlungssatz ergibt die jährliche lebenslängliche Rente.

 

BVG-Stiftung:
Sparguthaben: CHF 100‘000
Jährliche Altersrente = 100‘000 * 6.8% = CHF 6‘800

PV-Stiftung:
Sparguthaben: CHF 100‘000
Jährliche Altersrente = 100‘000 * 4.8 % = CHF 4‘800

Je höher der Umwandlungssatz, desto höher die Rente. Mittelfristig ist damit zu rechnen, dass der Umwandlungssatz für die obligatorische Berufliche Vorsorge gesenkt werden muss.
 

Sparzins 2025

BVG-Stiftung: 4 %

PV Standard: 5 %
PV Plus: 5 %
PV Kapitalversicherung: 4.9 %

Die Sparguthaben wurden in den letzten Jahren in der PV-Stiftung immer höher verzinst als in der BVG-Stiftung.


Bezug Alterskapital   

BVG-Stiftung: Maximal 25 % des Sparguthabens
PV-Stiftung: Bis 100 % des Sparguthabens

Die PV-Stiftung bietet mehr Flexibilität, wenn der Fokus auf dem Bezug von Alterskapital liegt. Allerdings nur, wenn der Einkauf mehr als drei Jahre vor der Pensionierung erfolgte.


Todesfallkapital, beim Tod von Angestellten möglich?

BVG-Stiftung: Nein
PV-Stiftung: Ja, gemäss Art. 35 Vorsorgereglement PV

Was ist ein Zusatzsparkonto?

Versicherte, die im Sparguthaben bereits voll eingekauft sind, können zusätzliche Einkäufe in ein Zusatzsparkonto machen. Dieses Konto dient zur Vorfinanzierung einer vorzeitigen Pensionierung.
Das Guthaben auf dem Zusatzsparkonto wird wie folgt ausbezahlt:

  • beim (teilweisen) Altersrücktritt:
    an die versicherte Person, nach deren Wahl in Form einer Erhöhung der Alters- und/oder als Überbrückungsrente oder in Kapitalform;
  • bei Invalidität:
    an die versicherte Person in Kapitalform;
  • bei Tod:
    an die Anspruchsberechtigten in Kapitalform;
  • bei Austritt:
    an die versicherte Person.
     

Verzichtet die versicherte Person dann aber auf eine vorzeitige Pensionierung, darf das Zusatzsparkonto höchstens zu einer Erhöhung der ordentlichen Altersleistungen um 5 Prozent führen. Ein allfällig übersteigender Teil verfällt an die Pensionskasse. Der Einkauf in ein Zusatzsparkonto ist deshalb nur zu empfehlen, wenn eine vorzeitige Pensionierung ernsthaft in Betracht gezogen wird.

Einkäufe in die Säule 3a

Zusätzlich oder als Alternative zu Einkäufen in die Pensionskasse besteht die Möglichkeit, Einkäufe in die Säule 3a zu tätigen. Mehr dazu auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen.