Altersleistungen

Mit der Pensionierung beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Viele geniessen die neugewonnenen Freiheiten des Ruhestands. Voraussetzung dafür ist allerdings eine solide finanzielle Vorsorge. Die Pensionskasse bietet verschiedene Möglichkeiten.
Wann kann ich mich pensionieren lassen?

Ordentliche Pensionierung
Das ordentliche Pensionierungsalter erreichen Frauen mit 64 und Männer mit 65 Jahren.
 

Vorzeitige Pensionierung
Eine vorzeitige Pensionierung ist ab vollendetem 58. Altersjahr möglich. Die monatliche Rente ist dann allerdings tiefer als bei einer ordentlichen Pensionierung.

Ob ein Einkauf in das Sparguthaben sinnvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Mitarbeitende, die mehr als 20 Jahre für ein SV-Unternehmen gearbeitet haben, können von der SenePrima-Stiftung unterstützt werden. Die Stiftung prüft, ob sie die Differenz, die durch eine Rentenkürzung entsteht, ganz oder teilweise übernehmen kann.

Für die Dauer bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters kann die Ausrichtung einer Überbrückungsrente beantragt werden. Das Sparguthaben wird allerdings entsprechend gekürzt. Mit einem Zusatzsparkonto, können Überbrückungsrenten teilweise oder vollständig finanziert werden. Die Überbrückungsrente darf höchstens der maximalen jährlichen AHV-Altersrente entsprechen.

Ein Austritt aus der Pensionskasse entspricht ab vollendetem 58. Altersjahr einer vorzeitigen Pensionierung. Es sei denn, die betroffene Person arbeitet anderweitig weiter oder wird arbeitslos.
 

Aufgeschobene Pensionierung
Die Pensionierung kann bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, längstens aber bis zur Vollendung des 70. Altersjahres aufgeschoben werden. Die Arbeitnehmenden entscheiden, ob sie und der Arbeitgeber weiterhin PK-Beiträge bezahlen wollen.
 

Pensionierung in Teilschritten
Eine Pensionierung kann ein einmaliges Ereignis sein – muss es aber nicht. Arbeitnehmende können sich auch in maximal drei Teilschritten pensionieren lassen. Der Jahreslohn muss aber bei jedem Teilschritt um mindestens 30 Prozent reduziert werden und das Arbeitspensum muss weiterhin mindestens 30 Prozent betragen.

Altersrente und Alterskapital

Je nach Vorsorgeplan wird eine Altersrente und/oder ein Alterskapital ausbezahlt.

Vorsorgeplan BVG:
Arbeitnehmende können bis zu 25 Prozent des Sparguthabens in Form eines Alterskapitals beziehen. Der Rest des Sparguthabens wird zur Ausrichtung der Altersrente verwendet. Der Bezug des Alterskapitals muss der Pensionskasse spätestens sechs Monate vor der Pensionierung mit dem Formular Anmeldung Alterskapital BVG mitgeteilt werden.

Vorsorgeplan PV Standard und Vorsorgeplan PV Plus:
Mitarbeitende können bis zu 100 Prozent des Sparguthabens in Form eines Alterskapitals beziehen. Der Bezug des Alterskapitals muss der Pensionskasse spätestens sechs Monate vor der Pensionierung mit dem Formular Anmeldung Alterskapital PV mitgeteilt werden.

Vorsorgeplan PV Kapitalversicherung:
Mitarbeitenden wird ihr angespartes Alterskapital komplett ausbezahlt. Ein spezielles Formular ist dazu nicht nötig. Der Bezug einer Altersrente ist nicht möglich.

Der Entscheid «Altersrente oder Alterskapital» hängt von den persönlichen Bedürfnissen und der individuellen Risikobereitschaft ab. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile.

Altersrente Alterskapital
Lebenslängliche Garantie der Rentenzahlung, Zusatzrente für Kinder, Hinterlassenenleistungen bei Tod
Rentenanpassungen bei guten Vermögenserträgen der Pensionskasse  
Mit der einmaligen Kapitalzahlung sind alle Leistungen abgegolten
Kapital kann gemäss den eigenen Wünschen angelegt bzw. verwendet werden
Bei Tod ohne Hinterlassenenleistungen verfällt das Vorsorgekapital an die Pensionskasse     Kapital kann vererbt werden
Als jährliches Einkommen zusammen mit anderen Einkünften steuerbar Einmalige Steuer zu einem Vorzugssatz bei Auszahlung des Kapitals

 

Alterskinderrente

Wird eine Altersrente ausgerichtet, besteht zusätzlich ein Anspruch auf eine Alterskinderrente bis zum 18. Geburtstag der Kinder bzw. längstens bis zum 25. Geburtstag, wenn die Tochter oder der Sohn noch in Ausbildung ist. Die Alterskinderrente beträgt 20 Prozent der Altersrente.

Wie hoch sind meine Altersleistungen?

Auf dem Vorsorgeausweis sind die hochgerechneten Altersleistungen ab dem Rentenalter 59 bis zum ordentlichen Pensionierungsalter aufgelistet. Bei Bedarf berechnet die Pensionskasse die Renten individuell.

Die Pensionskasse richtet an Stelle der Rente eine Kapitalabfindung aus, wenn die Altersrente weniger als 10 Prozent der Mindestaltersrente der AHV beträgt.

Wie muss ich vorgehen, um Altersleistungen zu erhalten?

Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Pensionierungsplanung ist ratsam. Dabei sollten die Leistungen der AHV und der privaten Vorsorge (Säule 3a, Lebensversicherungen, Ersparnisse) ebenfalls berücksichtigt werden. Die Checkliste Pensionierung kann dabei behilflich sein.

Mitarbeitende, die ordentlich in Pension gehen (Frauen mit 64, Männer mit 65 Jahren), müssen der PK keine Mitteilung zukommen lassen. Sie werden automatisch pensioniert und erhalten Ihre Altersrente ab dem ersten Tag des Folgemonats ihres 64. (Frauen) bzw. 65. (Männer) Geburtstages. Falls mindestens sechs Monate vor Pensionierung das Formular «Anmeldung Alterskapital» eingereicht wurde, so wird der gewünschte Teil als Alterskapital ausbezahlt.

Auszahlung der Altersrente

Die Rentenzahlungen erfolgen jeweils um den 20. jeden Monats. Die Renten werden üblicherweise auf das bisherige Lohnkonto überwiesen.

Hinweis zur AHV

Der Bezug der AHV-Altersrente muss separat beantragt werden. Informationen dazu sind auf der Website der Informationsstelle AHV/IV aufgeführt.
Bei einer vorzeitigen Pensionierung müssen unter Umständen bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters trotzdem noch AHV-Beiträge bezahlt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.