Alle Angestellten mit einem Einkommen von mindestens CHF 22‘050 pro Jahr sind in dieser Vorsorgelösung gemäss den Vorgaben des Gesetzes und des Landesgesamtarbeitsvertrags versichert.
Der Eintritt erfolgt automatisch aufgrund der Meldung durch den Arbeitgeber.
Kadermitarbeitende ab Führungsstufe 2 sind neben der Vorsorgelösung BVG zusätzlich auch im Vorsorgeplan PV Plus versichert.
Der Eintritt erfolgt automatisch aufgrund der Meldung durch den Arbeitgeber.
Wer überobligatorische Sparguthaben einbringt, aber nicht im Vorsorgeplan PV Standard oder Plus versichert ist, wird im Vorsorgeplan PV Kapitalversicherung aufgenommen.
Der Eintritt erfolgt automatisch aufgrund der eingegangenen Freizügigkeitsleistung.
Im Idealfall sorgen Sie dafür, dass Ihr Freizügigkeitsguthaben Ihnen folgt und jeweils in Ihre nächste Vorsorgeeinrichtung transferiert wird. So können Sie eine mühsame Suche Ihrer Pensionskassengelder kurz vor Pensionierung vermeiden.
Fordern Sie dazu Ihre vorherige Vorsorgeeinrichtung auf, Ihre Freizügigkeitsleistung an uns zu überweisen. Benützen Sie dafür das Formular Überweisung der Freizügigkeitsleistung und den Einzahlungsschein der BVG-Stiftung.