Frau hält eine Präsentation vor Kollegen im Konferenzraum.

Leistungen

Welche Leistungen bietet Ihnen die berufliche Vorsorge? Hier erfahren Sie, welche Ansprüche Sie im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall haben und welche Möglichkeiten Ihnen während Ihres Erwerbslebens offenstehen – von Einkäufen bis zur Wohneigentumsförderung.

 

Altersleistungen

Mit der Pensionierung beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Viele geniessen die neugewonnenen Freiheiten des Ruhestands. Voraussetzung dafür ist allerdings eine solide finanzielle Vorsorge. Die Pensionskasse bietet verschiedene Möglichkeiten.

Wann kann ich mich pensionieren lassen?

Ordentliche Pensionierung
Das ordentliche Pensionierungsalter wird mit 65 Jahren erreicht (für Frauen mit den Jahrgängen 1961-1963 gelten die Übergangsbestimmungen gemäss Reform AHV21).
 

Vorzeitige Pensionierung
Eine vorzeitige Pensionierung ist ab vollendetem 58. Altersjahr möglich. Die monatliche Rente ist dann allerdings tiefer als bei einer ordentlichen Pensionierung.

Ob ein Einkauf in das Sparguthaben sinnvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Mitarbeitende, die mehr als 20 Jahre für ein SV-Unternehmen gearbeitet haben, können von der SenePrima-Stiftung unterstützt werden. Die Stiftung prüft, ob sie die Differenz, die durch eine Rentenkürzung entsteht, ganz oder teilweise übernehmen kann.

Für die Dauer bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters kann die Ausrichtung einer Überbrückungsrente beantragt werden. Das Sparguthaben wird allerdings entsprechend gekürzt. Mit einem Zusatzsparkonto, können Überbrückungsrenten teilweise oder vollständig finanziert werden. Die Überbrückungsrente darf höchstens der maximalen jährlichen AHV-Altersrente entsprechen.

Ein Austritt aus der Pensionskasse entspricht ab vollendetem 58. Altersjahr einer vorzeitigen Pensionierung. Es sei denn, die betroffene Person arbeitet anderweitig weiter oder wird arbeitslos.
 

Aufgeschobene Pensionierung
Die Pensionierung kann bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, längstens aber bis zur Vollendung des 70. Altersjahres aufgeschoben werden. Die Arbeitnehmenden entscheiden, ob sie und der Arbeitgeber weiterhin PK-Beiträge bezahlen wollen.
 

Pensionierung in Teilschritten
Eine Pensionierung kann ein einmaliges Ereignis sein – muss es aber nicht. Arbeitnehmende können sich auch in maximal drei Teilschritten pensionieren lassen. Der Jahreslohn muss aber bei jedem Teilschritt um mindestens 30 Prozent reduziert werden und das Arbeitspensum muss weiterhin mindestens 30 Prozent betragen.

Altersrente
Alterskapital
Lebenslängliche Garantie der Rentenzahlung, Zusatzrente für Kinder, Hinterlassenenleistungen bei Tod
Rentenanpassungen bei guten Vermögenserträgen der Pensionskasse  
Mit der einmaligen Kapitalzahlung sind alle Leistungen abgegolten
Kapital kann gemäss den eigenen Wünschen angelegt bzw. verwendet werden
Bei Tod ohne Hinterlassenenleistungen verfällt das Vorsorgekapital an die Pensionskasse    
Kapital kann vererbt werden
Als jährliches Einkommen zusammen mit anderen Einkünften steuerbar
Einmalige Steuer zu einem Vorzugssatz bei Auszahlung des Kapitals

Altersrente und Alterskapital

Je nach Vorsorgeplan wird eine Altersrente und/oder ein Alterskapital ausbezahlt.

Vorsorgeplan BVG:
Arbeitnehmende können bis zu 25 Prozent des Sparguthabens in Form eines Alterskapitals beziehen. Der Rest des Sparguthabens wird zur Ausrichtung der Altersrente verwendet. Der Bezug des Alterskapitals muss der Pensionskasse spätestens zwei Monate vor der Pensionierung mit dem Formular Anmeldung Alterskapital BVG mitgeteilt werden.

Vorsorgeplan PV Standard und Vorsorgeplan PV Plus:
Mitarbeitende können bis zu 100 Prozent des Sparguthabens in Form eines Alterskapitals beziehen. Der Bezug des Alterskapitals muss der Pensionskasse spätestens zwei Monate vor der Pensionierung mit dem Formular Anmeldung Alterskapital PV mitgeteilt werden.

Vorsorgeplan PV Kapitalversicherung:
Mitarbeitenden wird ihr angespartes Alterskapital komplett ausbezahlt. Ein spezielles Formular ist dazu nicht nötig. Der Bezug einer Altersrente ist nicht möglich.

Der Entscheid «Altersrente oder Alterskapital» hängt von den persönlichen Bedürfnissen und der individuellen Risikobereitschaft ab. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile.

Alterskinderrente

Wird eine Altersrente ausgerichtet, besteht zusätzlich ein Anspruch auf eine Alterskinderrente bis zum 18. Geburtstag der Kinder bzw. längstens bis zum 25. Geburtstag, wenn die Tochter oder der Sohn noch in Ausbildung ist. Die Alterskinderrente beträgt 20 Prozent der Altersrente.

Wie hoch sind meine Altersleistungen?

Auf dem Vorsorgeausweis sind die hochgerechneten Altersleistungen ab dem Rentenalter 59 bis zum ordentlichen Pensionierungsalter aufgelistet. Bei Bedarf berechnet die Pensionskasse die Renten individuell.

Die Pensionskasse richtet an Stelle der Rente eine Kapitalabfindung aus, wenn die Altersrente weniger als 10 Prozent der Mindestaltersrente der AHV beträgt.

Wie muss ich vorgehen, um Altersleistungen zu erhalten?

Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Pensionierungsplanung ist ratsam. Dabei sollten die Leistungen der AHV und der privaten Vorsorge (Säule 3a, Lebensversicherungen, Ersparnisse) ebenfalls berücksichtigt werden. Die Checkliste Pensionierung kann dabei behilflich sein.

Mitarbeitende, die ordentlich in Pension gehen, müssen der PK keine Mitteilung zukommen lassen. Sie werden automatisch pensioniert und erhalten Ihre Altersrente ab dem ersten Tag des Folgemonats ihres 65. Geburtstages. Falls mindestens zwei Monate vor Pensionierung das Formular «Anmeldung Alterskapital» eingereicht wurde, so wird der gewünschte Teil als Alterskapital ausbezahlt.

Auszahlung der Altersrente

Die Rentenzahlungen erfolgen jeweils um den 20. jeden Monats. Die Renten werden üblicherweise auf das bisherige Lohnkonto überwiesen.

Hinweis zur AHV

Der Bezug der AHV-Altersrente muss separat beantragt werden. Informationen dazu sind auf der Website der Informationsstelle AHV/IV aufgeführt.
Bei einer vorzeitigen Pensionierung müssen unter Umständen bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters trotzdem noch AHV-Beiträge bezahlt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Die Pensionskasse dient nicht nur der Finanzierung des Ruhestands. In gewissen Fällen erhalten Angehörige von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereits dann Geld von der Pensionskasse, wenn die Mitarbeitenden vor der Pensionierung sterben.

Wer hat Anspruch auf Leistungen im Todesfall?

Witwen / Witwer
Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente besteht, wenn im Zeitpunkt des Todes der versicherten Person:

a) die Witwe oder der Witwer das 45. Altersjahr vollendet hat und die Ehe, unter Anrechnung der vorangegangenen eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit gemeinsamem Haushalt, ununterbrochen 5 Jahre gedauert hat; oder
b) die Witwe oder der Witwer für den Unterhalt mindestens eines Kindes aufkommen muss.


Eingetragene Partnerinnen und Partner
Überlebende eingetragene Partnerinnen oder Partner haben die gleiche Rechtsstellung wie die Witwen oder Witwer.


Konkubinatspartnerinnen und Konkubinatspartner
Nicht eingetragene Partnerinnen oder Partner gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts haben Anspruch auf eine Partnerrente, wenn folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
a) die überlebende Person kommt für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder auf oder hat das 45. Altersjahr vollendet und führte mit der versicherten Person in den letzten fünf Jahren bis zum Tod ununterbrochen eine eheähnliche Lebensgemeinschaft mit gemeinsamem Haushalt;
b) weder die verstorbene noch die überlebende Person war im Zeitpunkt des Todes verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft lebend;
c) die beiden Personen waren weder im 1. bis 3. Grad miteinander verwandt oder verschwägert noch standen sie in einem Stiefkindverhältnis;
d) eine gegenseitige Unterstützungspflicht wurde schriftlich vereinbart;
e) die überlebende Person bezieht weder eine Witwen- bzw. Witwerrente noch eine Partnerrente aus der obligatorischen oder weitergehenden beruflichen Vorsorge;
f) der Antrag auf Ausrichtung einer Partnerrente ist spätestens sechs Monate nach dem Todeszeitpunkt eingereicht worden.

Die gegenseitige Unterstützungspflicht kann mit diesem Unterstützungsvertrag vereinbart werden.


Waisen
Die Kinder der verstorbenen Versicherten haben Anspruch auf Waisenrenten.

Der Anspruch auf Waisenrenten erlischt mit Vollendung des 18. Altersjahres. Für Waisen, die sich in Ausbildung befinden oder zu mindestens 70 Prozent invalid sind, bleibt der Anspruch längstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahres bestehen.

Art. 29 ff. Vorsorgereglement BVG
Art. 30 ff. Vorsorgereglement PV

Wie hoch sind die Leistungen im Todesfall?

Die individuelle Höhe der Leistungen ist im Vorsorgeausweis aufgeführt.

Die Pensionskasse richtet an Stelle der Rente eine Kapitalabfindung aus, wenn die Witwen- bzw. Witwerrente oder die Partnerrente weniger als 6 Prozent oder die Waisenrente weniger als 2 Prozent der Mindestaltersrente der AHV beträgt.

Besonderheiten im Vorsorgeplan PV Standard und im Vorsorgeplan PV Plus

Todesfallkapital
Beim Tod von Mitarbeitenden, die im Vorsorgeplan PV Standard oder im Vorsorgeplan PV Plus versichert sind und das ordentlichen Pensionierungsalter noch nicht erreicht haben, erhalten die Angehörigen unter Umständen ein Todesfallkapital. Begünstigung können mit dem Formular Begünstigung Todesfallkapital PV gemacht werden.


Sterbegeld
Beim Tod von Mitarbeitenden, die im Vorsorgeplan PV Plus versichert sind und das ordentliche Pensionierungsalter noch nicht erreicht haben, erhalten die Angehörigen unabhängig von allfälligen weiteren Todesfallleistungen ein Sterbegeld. Dieses beträgt CHF 150’000 bei Mitarbeitenden der Führungsstufe 2, CHF 250’000 bei Mitgliedern der Geschäftsleitung und CHF 350’000 bei Mitgliedern der Konzernleitung. Begünstigungen können mit dem Formular Begünstigung Sterbegeld PV gemacht werden.


Art. 35 Vorsorgereglement PV

Besonderheiten im Vorsorgeplan PV Kapitalversicherung

War die versicherte Person im Vorsorgeplan PV Kapitalversicherung versichert, wird anstelle der Rente ein Todesfallkapital ausgerichtet.

Auszahlung der Rente

Die Rentenzahlungen erfolgen jeweils um den 20. jeden Monats.

Meldung eines Todesfalls

Der Anspruch auf Todesfallleistungen entsteht mit dem Ende der vollen Lohnfortzahlung. Angehörige der Verstorbenen müssen unverzüglich mit der Pensionskasse Kontakt aufnehmen. Dabei ist es essentiell, eine Kontaktperson zu bestimmen und der Pensionskasse E-Mail-Adresse, Postanschrift und Telefonnummer anzugeben.

Zur Abklärung der Leistungen benötigt die Pensionskasse in allen Fällen eine Kopie des Todesscheins.

Wird ein Anspruch auf eine Rente für Witwen oder Witwer beziehungsweise für eingetragene Partnerinnen oder Partner geltend gemacht, benötigt die Pensionskasse:

  • eine Kopie des Ausweises «Registrierter Familienstand» per Todestag, falls auf dem Todesschein nicht eindeutig ersichtlich ist, wer die hinterlassene Person ist und seit wann die Ehe beziehungsweise die eingetragene Partnerschaft bestand
  • folgende Dokumente und Angaben der Witwe oder des Witwers beziehungsweise der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners:
    - Kopie eines amtlichen Ausweises (mit Geburtsdatum und Unterschrift)
    - AHV-Nummer und Wohnadresse
    - Zahlungsadresse (inklusive IBAN) und Begünstigter des Kontos, auf das die Rente überwiesen werden soll

Wird ein Anspruch auf eine Rente für nicht eingetragene Partner (Konkubinatsrente) geltend gemacht, benötigt die Pensionskasse zuerst den Unterstützungsvertrag. Danach wird im Einzelfall geprüft, welche Unterlagen noch erforderlich sind.

Wird ein Anspruch auf eine Waisenrente geltend gemacht, benötigt die Pensionskasse:

  • eine Kopie eines aktuellen Familienausweises
  • folgende Dokumente und Angaben des rentenberechtigten Kindes:
    - Kopie eines amtlichen Ausweises (mit Geburtsdatum)
    - AHV-Nummer und Wohnadresse
    - Zahlungsadresse (inklusive IBAN) und Begünstigter des Kontos, auf das die Rente überwiesen werden soll

Invalidenleistungen

Eine schwere Krankheit. Und nichts ist mehr so wie zuvor. Die Pensionskasse schützt, wenn der Lohn wegen Invalidität ausbleibt.

Anspruch auf Invalidenleistungen der Pensionskasse haben versicherte Personen, die wegen Krankheit oder Unfall in ihrer Arbeitsfähigkeit dauerhaft und erheblich eingeschränkt sind und einen Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent aufweisen.

Wird eine Invalidenrente oder ein Invaliditätskapital ausgerichtet?

Die Invalidenleistungen werden üblicherweise in Rentenform ausgerichtet.

Aus dem Vorsorgeplan PV Kapitalversicherung werden keine Invalidenrenten ausgerichtet, sondern ein einmaliges Invaliditätskapital. Durch die Auszahlung des Kapitals sind sämtliche Ansprüche abgegolten.

Die Pensionskasse richtet an Stelle der Rente eine Kapitalabfindung aus, wenn die Invalidenrente weniger als 10 Prozent der Mindestaltersrente der AHV beträgt.

Höhe der Invalidenrente bei Teil- und Vollinvalidität

Bei Teilinvalidität besteht Anspruch auf

  • eine ¼ Rente (Invaliditätsgrad mindestens 40 %);
  • eine ½ Rente (Invaliditätsgrad mindestens 50 %);
  • eine ¾ Rente (Invaliditätsgrad mindestens 60 %).
  • der auf dem Vorsorgeausweises aufgedruckten vollen Invalidenrente (Invaliditätsgrad mindestens 70 %).

Ab wann werden die Invalidenleistungen ausbezahlt?

Der Beginn des Anspruchs richtet sich nach den Vorschriften der Invalidenversicherung. Der Anspruch wird aber aufgeschoben, solange die versicherte Person den vollen Lohn oder Krankentaggelder erhält, die mindestens 80 Prozent des entgangenen Lohns betragen und mindestens zur Hälfte durch den Arbeitgeber finanziert werden.

Invalidenkinderrente

Kinder von Personen, die eine Invalidenrente erhalten, haben bis zum 18. Geburtstag beziehungsweise längstens bis zum 25. Geburtstag, wenn sie in Ausbildung sind, Anspruch auf eine Invalidenkinderrente.

Pensionierung von Invalidenrentnern

Wird das ordentliche Pensionierungsalter erreicht, wird die Invalidenrente in eine Altersrente umgewandelt.

BVG-Stiftung
In der BVG-Stiftung entspricht die Höhe der Altersrente üblicherweise der Höhe der Invalidenrente. Falls die Invalidenrente gekürzt war, erfolgt eine Neuberechnung der Rente.

PV-Stiftung
In den Vorsorgeplänen PV Standard und PV Plus erfolgt auf den Zeitpunkt der Pensionierung eine Neuberechnung der Rente.

Wie mache ich meinen Anspruch auf Invalidenleistungen aus der Pensionskasse geltend?

Üblicherweise erhalten Pensionskassen von der Invalidenversicherung eine Kopie des Rentenbescheides. Sobald diese Verfügung rechtskräftig ist, prüft die Pensionskasse Ihren Anspruch auf Invalidenleistungen aus der Pensionskasse. Leider werden Pensionskassen nicht immer von der Invalidenversicherung informiert. Es empfiehlt sich deshalb, die Pensionskasse schriftlich darüber zu informieren, dass die Invalidenversicherung die Ausrichtung einer Invalidenrente prüft.